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Keine Mindestmenge Zuschlag
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Frei Haus ab CHF 450
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Kundenorientierte Lösungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Sortiment
Der Katalog der SYPA AG System Packaging sowie der Online-Shop enthalten Standardqualitäten unseres Lagersortimentes. Spezialgrössen und Ausführungen werden auf Anfrage geliefert. Die SYPA AG System Packaging behält sich vor, das Standartsortiment jederzeit anzupassen, neue Artikel aufzunehmen und bestehende Artikel aus dem Sortiment zu streichen. Eine Anpassung der Qualität der Artikel ist ebenfalls möglich. Bei Lieferungen von Sonderanfertigungen gemäss Kundenwunsch sind Mehr- bzw. Minderlieferungen von +/- 15% branchenüblich und können nicht beanstandet werden. Der Kunde ist zur Abnahme der Ware und zur Bezahlung verpflichtet.
2.Preise
Alle Preise sind in CHF und verstehen sich exklusiv 7,7% MwSt. Weitere allfällige Steuern werden separat ausgewiesen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die SYPA AG System Packaging berechtigt ist, ihre Preise den Marktbedingungen anzupassen. Für Abschlüsse verlangen Sie unsere Offerte.
3.Lieferbedingungen
Die Lieferungen ab einen Warenwert von CHF 450.- (exkl. MwSt.) erfolgen franko Domizil. Für Lieferungen unter CHF 450.- werden 65.00 CHF für Stückgut Sendungen, je Sendung verrechnet. Für Lieferungen, die mit Paketdienst erfolgen werden, 14.90 CHF pro Paket verrechnet. Preisänderung gemäss Transportbedingungen oder weitere Kosten vorbehalten.
4.Liefertermin
Die in den Angeboten oder in Auftragsbestätigungen erwähnte Liefertermine gelten als voraussichtliche und unverbindliche Termine. Wenn der angegebene Liefertermin wegen eines ausserhalben Einflussbereiches liegenden Grundes oder aufgrund ungewöhnlichen Geschäftsgangs, ist SYPA AG System Packaging für diese nicht haftbar. Der Kunde ist nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
5.Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 15 Tage netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderung im Eigentum der SYPA AG System Packaging.
6.Zahlungsverzug
Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn bis zum Datum, welches sich aus vorgenannter Punkt 5 "Zahlungsbedingungen» ergibt, nicht der gesamte Rechnungsbetrag bezahlt worden ist. In diesen Fall ist SYPA AG System Packaging berechtigt den Kunden Mahnspesen zu verrechnen. Die Mahnspesen Beträgen bei der 2.Mahnung CHF 30.- und bei der 3 und letzter Mahnung 50.00 CHF. Betreibungsandrohungen werden nach der 3. Mahnung an den zuständigen Behörden weitergeleitet.
7.Reklamationen
Sollten Beanstandungen auftreten, müssen diese innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mittegeteilt werden. Ist diese nicht der Fall, gilt die Ware des Kunden als angenommen und genehmigt. Bei telefonischen Bestellungen wird keine Gewähr für die Richtigkeit des Artikels oder der Massen übernommen, sofern die Bestellung nicht schriftlich bestätigt wurde.
8.Rückgaberecht
Wir gewähren Ihnen ein 10-tägiges Rückgaberecht nach der Lieferung auf Kosten des Käufers an. Innerhalb dieser Frist kann originalverpackte und unbeschädigte Ware gegen Rückerstattung des Warenwerts an SYPA AG System Packaging retourniert werden. Ausgenommen sind Sonderanfertigungen und personalisierte Ware, die nach Kundenwunsch bestellt wurden. Im Falle einer Falschlieferung oder beschädigte Ware werden die Kosten der Rücksendung von der SYPA AG System Packaging übernommen. Retouren werden ohne vorherige Vereinbarung nicht entgegengenommen.
9.Besondere Verhältnisse
Spezialanfertigungen mit Abruflieferungen und Lagerungen bei der SYPA AG System Packaging, welche nach vereinbarter Laufzeit nicht vollständig abgerufen worden sind, werden nach 30 Tagen, mit schriftlicher Ankündigung, ausgeliefert und in Rechnung gestellt. Nach einer schriftlichen Abmachung kann die Laufzeit verlängert werden. Die daraus entstehenden Kosten werden separat verrechnet. Kosten für Druckunterlagen, Stanzwerkzeuge oder andere Materialien werden der Kunden in Rechnung gestellt. Nach vollständiger Zahlung dieser Kosten, gehen diese Materialien in das Eigentum des Auftraggebers. Nach einer Aufbewahrung Frist von 18 Monate nach dem letzten Auftrag, kann die SYPA AG System Packaging an den Auftraggeber auffordern diese abzuholen. Sollte der Auftraggeber diesem Verlangen nicht akzeptieren, ist die SYPA AG System Packaging berechtigt, das Material aus Lagergründen aussortieren und zu vernichten.
10.Garantie
Die SYPA AG System Packaging garantiert dem Kunden, dass die gelieferte Ware zu den zugesicherten Eigenschaften und Spezifikationen im Rahmen dieses vereinbarten Vertrages entspricht, unter Vorbehalt der Branchenüblichen Toleranzen für Masse, Farbe, Material und Ausführungen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Ausführungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware an der SYPA AG System Packaging schriftlich mittzuteilen. Ansonsten verliert der Kunde jeglichen Anspruch auf einen Mangelgewährleistung. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innerhalb der Frist die Instandstellung oder Ersatz der gelieferten Ware. Der Kunde hat kein Recht auf Schadenersatz.
11.Annahmeerklärung
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die SYPA AG System Packaging schriftlich oder per mail dem Kunden bestätigt, dass sie seinen Auftrag annimmt. Die Schriftform ist bei schriftlicher oder elektronischer Übermittlung gewährt, auch wenn das Dokument nicht unterzeichnet ist. Die Vereinbarungen zwischen SYPA AG System Packaging und Auftraggebern bedürfen ausschliesslich schriftlich.
12.Mindestmenge
Pro Artikel eine Originalverpackung oder die erste Preisauflistung mit Mengenangaben.
13.Allgemein
Schreibfehler bei Preisen vorbehalten. Preiskorrekturen sowie technische Änderungen sind ohne Ankündigung zu vorbehalten. Alle Bilder im Online-Shop sowie auf dem Katalog oder andere Dokumente dienen nur als Illustration und könnten vom Produkt abweichen.